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SteuerlexikonQuellensteuer - Steuerlexikon mit Tipps zu Quellensteuer
Quellensteuer
Die Quellensteuer ist keine eigene Steuerart, sondern ein Oberbegriff für
die Erhebungsform von Steuern. So wird eine Quellensteuer bereits bei der Entstehung
von Einkünften erhoben. Eine Quellensteuer ist zum Beispiel die Lohnsteuer
und die Kapitalertragsteuer. Wird der Steuerpflichtige zur Einkommensteuer veranlagt,
verrechnet das Finanzamt die bereits abgeführte Quellensteuer mit der zu
zahlenden Einkommensteuer. Übersteigt die bereits abgeführte Quellensteuer
die Einkommensteuerschuld, wird die Quellensteuer vom Finanzamt erstattet.
siehe hierzu auch:
Lexikon:
Einkommensteuer
Lohnsteuer
Abzugsteuer
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