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Steuerlexikon
Werbungskosten - Steuerlexikon mit Tipps zu Werbungskosten
Werbungskosten
Werbungskosten sind alle Aufwendungen zur Erwerbung, Sicherung und Erhaltung
von Einnahmen. Sie können beim Erwerb von Einkünften aus nichtselbstständiger
Arbeit, aus Kapitalvermögen, aus Vermietung- und Verpachtung oder beim Erwerb
von sonstigen Einkünften entstehen. Im Rahmen der jährlichen Einkommensteuererklärung
sind entstandene Werbungskosten den entsprechenden Einkunftsarten zuzurechnen.
Die Werbungskosten mindern dann die Einnahmen der jeweiligen Einkunftsart. Sind
zum Beispiel Werbungskosten beim Erwerb von Einnahmen aus Kapitalvermögen entstanden,
können diese Einnahmen um die zugehörigen Werbungskosten gekürzt werden.
Für erzielte Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit sowie aus Kapitalvermögen
oder aus sonstigen Einkünften (zum Beispiel Renten) können alternativ zum Einzelnachweis
Pauschbeträge zum Ansatz gebracht werden. Bei den Einkünften aus nichtselbstständiger
Arbeit beträgt der Werbungskosten-Pauschbetrag (Arbeitnehmer-Pauschbetrag) 920
€. Einnahmen aus Kapitalvermögen können um einen Werbungskosten-Pauschbetrag
von 51 € (Ledige)/ 102 € (Verheiratete) vermindert werden. Für sonstige Einnahmen
steht ein Werbungskosten-Pauschbetrag von 102 € zu Verfügung. Die Pauschbeträge
sollten genutzt werden, wenn die im Einzelnen nachgewiesenen Werbungskosten
unterhalb dem jeweiligen Pauschbetrag liegen.
siehe hierzu auch:
Lexikon:
Einkünfte aus nicht selbständiger Arbeit
Werbungskosten-Pauschbetrag
Ratgeber:
Werbungskosten Teil 1: Allgemeines
Werbungskosten Teil 2: Häusliches Arbeitszimmer
Werbungskosten Teil 3: Umzug
Werbungskosten Teil 4: Entfernungspauschale
Normen:
§ 9 EStG
§ 9a EStG
R 33 bis R 46 LStR
R 44 Abs. 1 LStR
R 113 LStR